Beamte:
Beamte haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte Versicherungsnehmer eher nicht empfehlenswert. Beamtinnen und Beamte erhalten zusätzlich zur privaten Versicherung eine Beihilfe vom Staat. Gleichermaßen können Personen aus der Berufsgruppe Soldaten und Richter die Beihilfe erhalten. Die Beihilfe übernimmt bis zu 80 % des Leistungsanspruchs der Krankenversorgung. Auch Ehepartner und Kinder sind Beihilfeberechtigt und entsprechend ausreichend mitversorgt. Voraussetzung ist, dass die *Ehefrau oder der Ehemann nicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist und ein geringes oder kein eigenes Einkommen erzielt. So hat auch der Partner die Möglichkeit, sich privat zu versichern. In Fällen von Krankheit und Pflegefällen leistet die Beihilfe finanzielle Unterstützung für die versicherte Person und dessen Familienmitglieder. Gerade, wenn ein Aufenthalt im Krankenhaus ansteht, ist dies eine große finanzielle Entlastung für privat versicherte Personen. Auch sehr hohe Kosten für eine Behandlung beim Arzt unabhängig von der Fachrichtung sind für Privatpatienten mit Beihilfeanspruch ein positiver Rückhalt. Sobald sich Beamtinnen und Beamte pensionieren lassen, erhöht sich der Beihilfesatz. Bei der Krankenversicherung kann dann der Beitrag in der PKV gesenkt werden, indem der Versicherungsschutz angepasst wird. Der Satz für die Beihilfe wird auch angepasst, wenn sich Dinge in Ihrem Leben verändern, wie die Geburt eines Kindes. Besonders hervorzuheben ist, dass Sie sich als Beamtin oder Beamter immer privat versichern können, unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Eventuelle Vorerkrankungen können jedoch eine erhöhte Beitragszahlung erfordern, welche hingegen begrenzt ist (Beamtenöffnungsaktion).
*gilt selbstverständlich auch für Lebenspartner.
Selbstständige und Freiberufler:
Auch für Selbstständige und Freiberufler können private Krankenversicherungen äußerst lukrativ sein. Selbstständige können die gesetzliche Krankenkasse verlassen und einen Wechsel in die private Krankenversicherung durchführen. Allerdings ist auch eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich. Das heißt, dass Sie Ihre monatlichen Beiträge freiwillig an die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen. Zu bedenken ist, dass sich der Beitrag nach Ihrem persönlichen Gewinn richtet und dieser wird weitestgehend über die Einkommenssteuererklärung erst im Nachhinein festgestellt, sodass es zu einer Nachzahlung der Krankenversicherungsbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung kommen kann. Bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Gewinn, sondern ausschließlich nach dem Versicherungsumfang. Deshalb sollten Versicherungsnehmer Tarife unbedingt vergleichen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl Ihrer privaten Krankenversicherung. Gesetzliche Krankenkassen sind an das Sozialgesetzbuch V gebunden, dort werden die Leistungen vom Gesetzgeber vorgegeben. PKV-Tarife können im Gegensatz dazu nach Ihren individuellen Ansprüchen ausgewählt werden. Wichtig ist dabei, sowohl die Kosten als natürlich auch die Leistungen im Blick zu behalten. Der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung erweist sich oft als schwierig, daher empfehlen wir Ihnen das Augenmerk auf die Leistung des Tarifes zu legen. Eine private Krankenversicherung kann eine Entscheidung fürs Leben sein. Wir begleiten Sie bei der nachhaltigen Auswahl und stehen Ihnen unterstützend zur Seite, auch nach dem Vertragsabschluss.
Besserverdienende Angestellte:
Wer gut verdient und die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, hat die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung einzutreten. Ihnen sollte bewusst sein, dass Sie mit einem höheren Einkommen mehr in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen als Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen. Die gesetzliche Krankenkasse streicht indes immer mehr Leistungen. Ein Wechsel in die PKV kann für Sie infolgedessen ein Zugewinn sein. Die private Krankenversicherung hat viele Vorteile zu bieten und der Vergleich von Leistungen lohnt sich. Bevor Sie in die PKV eintreten, ist eine klare Aufstellung über Leistungen, die Sie unbedingt benötigen und Leistungen, die eine medizinische Versorgung zusätzlich optimieren, empfehlenswert. Denn dementsprechend ergibt sich Ihr monatlicher Beitrag.
Studenten:
Auch Studenten können von der PKV profitieren. Vor dem Start des Studiums sollten sich Studenten Gedanken machen, ob Sie sich privat versichern oder in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Grundsätzlich sind sie mit Beginn ihres Studiums erst einmal versicherungspflichtig. Studenten, die nicht über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, sind Mitglied der sogenannten studentischen Krankenversicherung. Die Familienversicherung steht Ihnen bis zum 25. Lebensjahr zu. Sobald diese Altersgrenze überschritten ist, müssen Sie sich als Student selbst versichern. Auch in der studentischen Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen Altersgrenzen. Sobald diese überschritten werden, wird es teuer! Es gibt viele Bausteine, die für eine private Krankenversicherung sprechen. Für Studenten ist die PKV eine günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse. Zudem erhalten Sie bei der privaten Krankenversicherung bessere Leistungen und auch Beiträge zurück bei Leistungsfreiheit.